Zulassung

Die Teilnehmenden verfügen über

  • einen anerkannten Abschluss im Tertiärbereich (Diplom einer Höheren Fachschule, Fachhochschule, Universität oder einen vergleichbaren Abschluss in Gesundheitswesen, Sozialwesen, Pädagogik oder Kunst)
  • oder einen Abschluss in Sekundarstufe II plus Gleichwertigkeitsprüfung (weitere Informationen erhalten Sie von der Studienleitung)
  • 2 Jahre qualifizierte Berufserfahrung
  • Mindestalter 25 Jahre

Die Studienleitung entscheidet nach Eingabe der Anmeldung über die Zulassung von Personen, welche andere, vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung besitzen. Die Absolvierung des Lehrgangs als Gastteilnehmende sowie der Besuch von einzelnen Seminaren als Fortbildung sind möglich, sofern genügend Plätze vorhanden sind. In diesem Fall sind die qualifizierenden Arbeiten freiwillig. Bei Anwesenheit von mindestens 90 Prozent an den Veranstaltungen und an den Supervisionssitzungen wird eine Leistungsbestätigung (Kursbestätigung) ausgestellt.